Der Ablauf im Bündnis

Datenerhebung

  • Nach Beitritt erhalten Sie einen Fragebogen zur Erfassung Ihrer Emissionen.
  • Bilanziert werden Standorte in den Landkreisen Ebersberg und München. Nach Absprache ist auch der Einbezug von Standorten außerhalb dieser beiden Landkreise möglich. 
  • Die Methodik ist angelehnt an das Greenhaus Gas Protokoll, ein anerkannter weltweiter Standard zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen.
  • Neben den Scope 1 und Scope 2-Emissionen werden auch ausgewählte Scope 3-Emissionen erfasst.

Vor-Ort-Begehung mit Impulsberatung

  • Auf Grundlage der ersten Datenerfassung findet eine Vor-Ort-Begehung in Ihrem Unternehmen zusammen mit einer Expertin oder einem Experten aus unserem Energieberatungsteam statt.
  • Dabei werden die Gegebenheiten vor Ort genau unter die Lupe genommen!
  • Gemeinsam mit Ihnen werden die individuellen Potenziale und Maßnahmen zur CO2-Reduktion abgeleitet.


Individueller Reduktionsfahrplan

  • Das Ergebnis von Datenerfassung und Vor-Ort-Begehung wird in einem für Ihr Unternehmen individuellen Reduktionsfahrplan festgehalten.
  • Der Reduktionsfahrplan ist auf 10 Jahre ausgelegt und beschreibt Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und deren Effekt auf den Gesamtausstoß des Unternehmens.
  • Im Fokus stehen Maßnahmen im Betrieb.
  • Der aktuelle Stand und die Unternehmensziele werden dann in einer ausführlichen Treibhausgasbilanz zusammengeführt, die der DIN EN ISO 14064-1 entspricht und die Grundlage für die Erfüllung der CSRD-Berichtspflichten im Bereich ESRS E1 Klimawandel bilden kann.


Qualifizierung als PLUS-Mitglied

  • Bündnispartner, die ihren Reduktionsfahrplan einhalten, indem sie
    • entweder erfolgreich Emissionen reduzieren
    oder
    • die Emissionen, die über ihrem Reduktionspfald liegen, kompensieren,
    werden als PLUS-Mitglieder bezeichnet.
  • PLUS-Mitglieder können ihr Engagement mit einem eigenen Logo kenntlich machen und werden in der Kommunikation besonders hervorgehoben.

Jährliches Monitoring

  • Die Daten werden jährlich für das vergangene Jahr erhoben, verarbeitet und in Form eines TGH-Berichts zusammengefasst.
  • Dabei werden getroffene Maßnahmen, die Mitarbeitenden- und die Geschäftsentwicklung berücksichtigt sowie zukünftige Maßnahmen und der Reduktionsfahrplan entsprechend angepasst.